Mittwoch, 7. Januar 2009

AK-Wahl 4

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Vierter Teil meiner Serie zur AK-Wahl:

Der Kampf um das allgemeine passive Wahlrecht

Über Jahrzehnte waren die Gremien der Arbeiterkammer eine monokulturelle Angelegenheit. Das passive Wahlrecht, also das Recht gewählt zu werden und damit an der Interessensvertretung mit zu wirken, war an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Die traditionellen Fraktionen waren auch nicht bereit, eingebürgerte Migrant/innen auf ihre Listen zu nehmen. Begründung: Sie wollten Kandidat/innen, die im Betriebsrat und in der Gewerkschaft schon Erfahrungen gesammelt und Kompetenz entwickelt hatten. Zufälligerweise war aber auch das Betriebsratswahlrecht an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden und in den ÖGB-Gewerkschaften konnten nur Betriebsräte und Personalvertreter/innen eine aktive Rolle spielen. Also waren auch die Gewerkschaften und Betriebsräte monokulturell. Es gab ja nur wenige Migrant/innen, die schon seit längerem österreichische Staatsbürger/innen waren und so die Möglichkeit gehabt hätten, sich in der Gewerkschaftshierarchie hoch zu dienen.

Dieses diskriminierende Verhalten der Gewerkschafts- und AK-Fraktionen war ein wesentlicher Beweggrund zur Gründung der Liste GEMEISNAM, die 1994 in die AK Vorarlberg einzog und mit Erdogan Tonc den ersten Kammerrat mit einem "Gastarbeiter"-Hintergrund stellte.

Europaflagge

Die AK-Wahl 1999 war dann die erste nach Österreichs EU-Beitritt. Damit war das EU-Recht inklusive dem Assoziationsabkommen EU-Türkei auch für Österreich gültig und alle seriösen Expert/innen waren der Ansicht, dass EU-Bürger/innen und "assoziationsintegrierten" Türk/innen demzufolge auch das passive Betriebsrats- und AK-Wahlrecht zustünde. Diese Rechtsauffassung wurde zunächst auch von den Repräsentanten der AK-Vorarlberg vertreten.

Als GEMEINSAM dann fünf türkische Staatsbürger/innen auf seine Liste nahm, bedurfte es aber nur einer einzigen Presseaussendung der FPÖ, um die Positionierung der AK um 180 Grad zu drehen. Die Hauptwahlkommission unter Leitung des Feldkircher Bezirkshauptmanns, Dr. Bernhard Wiederin, vertagte sich, um die Rechtslage zu prüfen. Dr. Wiederin, der einzige Jurist in der Kommission, kam schließlich zum Ergebnis, dass die Liste rechtens sei. Die Vertreter/innen von ÖAAB, FSG und FA wollten sich dem aber nicht beugen und strichen die fünf Kandidat/innen. In weiterer Folge focht GEMEINSAM die AK-Wahl an. Nach mehreren innerstaatlichen Instanzen, die keinen Grund für eine Wahlanfechtung erkennen konnten, lag es schließlich - fast fünf Jahre später - am Europäischen Gerichtshof für Klarheit zu sorgen.
Der Anfechtung musste recht gegeben werden. Da aber schon die nächste AK-Wahl in Vorbereitung war, kam es zu keiner Wahlwiederholung.

Bemerkung am Rande: Als GEMEINSAM hatten wir nicht nur die unmittelbare Erschwernis der gestrichenen Kandidat/innen und des zeitlichen und psychischen Aufwands für die Auseinandersetzung und das Verfahren zu tragen, sondern auch dessen umfangreiche Kosten, was beinahe zur finanziellen Handlungsunfähigkeit führte, jedenfalls zu einer deutlichen Reduktion des Wahlkampfbudgets für die AK-Wahl 2004. Recht zu haben ist das eine. Sein Recht durchzusetzen ist aber nochmals ganz etwas anderes!

Es war dann zu Zeiten der Schwarz-blauen Bundesregierung, dass Schwarz-Rot-Blau zähneknirschend die gesetzlichen Grundlagen für das Betriebsrats- und AK-Wahlrecht für alle Arbeitnehmer/innen - unabhängig von der Staatsbürgerschaft - öffnen mussten.

Mittlerweile ist es so, dass es für die AK-Wahl 2009 nur noch eine monokulturelle Liste gibt. Nein es sind nicht die Freiheitlichen. Es ist die "Neue Bewegung für die Zukunft", die sich nach wie vor ausschließlich aus Menschen türkischer Herkunft zusammensetzt. Auf allen anderen Listen findet sich zumindest ein Alibi-Ali.

Fünfter Teil: Wer kandidiert?

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