AK-Wahl 2
Zweiter Teil meiner Serie zur AK-Wahl:
Wie kann gewählt werden?
Etwa die Hälfte der Wahlberechtigten ist der Briefwahl zugeteilt. D.h. diese Kolleg/innen bekommen die Wahlunterlagen zugeschickt, und können sie ausgefüllt per Post an die AK zurückschicken oder in einer AK-Geschäftsstelle abgeben.
Zu kritisieren ist, dass es keinerlei Kontrollmechanismen gibt. Die Briefe sind nicht eingeschrieben. Es muss keine Wahlkarte unterschrieben werden etc. Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet. Da die Wahlbeteiligung bei AK-Wahlen zumeist unter 50% liegt, landen viele Unterlagen im Altpapier. Wer sie findet, kann wählen!
--> Info zur Briefwahl
Erschwerend kommt dieses mal hinzu, dass Kolleg/innen in fast 1.000 Betrieben ihre Unterlagen nicht nach Hause, sondern an den Arbeitsplatz geschickt bekommen. Es gibt klare Hinweise darauf, dass es sich dabei von der Unternehmensleitung und den Betriebsräten her vorwiegend um ÖVP-nahe Betriebe handelt. Die ÖVP hofft so, die Wahlbeteiligung anheben zu können. Wie das in den Betrieben im Detail aussehen wird, wer da dann tatsächlich die Unterlagen ausfüllt, was mit den von den Wahlberechtigten selbst nicht genutzten Unterlagen geschieht, bleibt der Fantasie überlassen. Kontrollmechanismen gibt es keine. Wem diese Vorgangsweise nützt, wird zu evaluieren sein. Die vier AK-Oppositionsfraktionen haben sich jedenfalls gegen diese Vorgangsweise ausgesprochen.
Die andere Hälfte der Wahlberechtigten wählt in einem Betriebssprengel. Sie erhalten einen Brief, an welchem Tag sich an welchem Ort ihr Wahllokal befindet. Wen sie an diesem Tag nicht wählen können oder nicht wollen, weil sie z.B. im Urlaub sind, können sich diese Kolleg/innen ebenfalls für die Briefwahl anmelden.
--> Info zur Wahl im Betriebssprengel
Dritter Teil: Frühere AK-Wahlen
Wie kann gewählt werden?
Etwa die Hälfte der Wahlberechtigten ist der Briefwahl zugeteilt. D.h. diese Kolleg/innen bekommen die Wahlunterlagen zugeschickt, und können sie ausgefüllt per Post an die AK zurückschicken oder in einer AK-Geschäftsstelle abgeben.
Zu kritisieren ist, dass es keinerlei Kontrollmechanismen gibt. Die Briefe sind nicht eingeschrieben. Es muss keine Wahlkarte unterschrieben werden etc. Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet. Da die Wahlbeteiligung bei AK-Wahlen zumeist unter 50% liegt, landen viele Unterlagen im Altpapier. Wer sie findet, kann wählen!
--> Info zur Briefwahl
Erschwerend kommt dieses mal hinzu, dass Kolleg/innen in fast 1.000 Betrieben ihre Unterlagen nicht nach Hause, sondern an den Arbeitsplatz geschickt bekommen. Es gibt klare Hinweise darauf, dass es sich dabei von der Unternehmensleitung und den Betriebsräten her vorwiegend um ÖVP-nahe Betriebe handelt. Die ÖVP hofft so, die Wahlbeteiligung anheben zu können. Wie das in den Betrieben im Detail aussehen wird, wer da dann tatsächlich die Unterlagen ausfüllt, was mit den von den Wahlberechtigten selbst nicht genutzten Unterlagen geschieht, bleibt der Fantasie überlassen. Kontrollmechanismen gibt es keine. Wem diese Vorgangsweise nützt, wird zu evaluieren sein. Die vier AK-Oppositionsfraktionen haben sich jedenfalls gegen diese Vorgangsweise ausgesprochen.
Die andere Hälfte der Wahlberechtigten wählt in einem Betriebssprengel. Sie erhalten einen Brief, an welchem Tag sich an welchem Ort ihr Wahllokal befindet. Wen sie an diesem Tag nicht wählen können oder nicht wollen, weil sie z.B. im Urlaub sind, können sich diese Kolleg/innen ebenfalls für die Briefwahl anmelden.
--> Info zur Wahl im Betriebssprengel
Dritter Teil: Frühere AK-Wahlen
sgbregenz - 5. Jan, 00:10
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