Freitag, 7. August 2009

Spielregeln

Die FPÖ ist eine Partei, die nur allzu oft betont, wer sich denn alles an "unsere" Spielregeln halten muss.

Zu den Spielregeln (Baugesetz, Natur- und Landsschaftsschutz-Gesetz) gehört es, dass erst sechs Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf. Gestern mussten wir feststellen, dass die Partei des Möchtegern-Landesrates Ritsch glaubt, sich nicht an diese Gesetze halten zu müssen. (Wer Landesrat werden will, muss sich zuallererst an Gesetze halten )

Heute folgt die nächste Enttäuschung: Auch die Law-and-Order-Partei FPÖ will nicht mit fairen Regeln mit uns spielen, sondern plakatiert schon Tage vor der Frist.

Was für einen Möchtegern-Landesrat gilt, muss erst recht für einen amtierenden Landesrat gelten: Er hat sich zusammen mit seiner Partei zu aller erst an bestehende Gesetze zu halten!

... oder hat sich Herr Egger im Match um einen Regierungssitz schon gegen uns geschlagen gegeben?

Wer Landesrat werden will, muss sich zuallererst an Gesetze halten

Die letzten Tage haben Einiges über die Ritsch-SP aufgezeigt:

Zunächst mimen Ritsch und sein Landesgeschäftsführer Lutz die
Ahnungslosen - Stichwort: Lenin-Flyer. Dann lassen sie die eigene
Jugendorganisation wie eine heiße Kartoffel fallen, (obwohl die SJ
vermutlich am wenigsten dafür kann, weil die Russendiskos und die Lenin-Flyer ja Christian Vögel organisiert hat, der - wie es der Zufall will - ein Kollege von Ritsch in der Bregenzer Stadtvertretung ist.)

Und am nächsten Tag kündigt er an, dass er im Oktober Landesrat und im April Bürgermeister werden will.

Was ist die Aufgabe eines Landesrates oder eines Bürgermeisters? Reden halten, ja. Jubilar/innen ehren, ja. Spatenstich und Fassanstich, ja.
Vor allem aber der Vollzug von Gesetzen. Also sollte sich - finde ich - ein Anwärter auf so einen Job zunächst einmal selbst an die bestehenden gesetzlichen Regelungen halten.

Was aber machen Ritsch, Lutz & Co?

Sie lassen bereits am Donnerstag, 06.08., Großflächenplakate aufstellen, obwohl das erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt ist.
Sinnvollerweise wird also ab Montag, 10.08. plakatiert. So machen wir es - in Zeiten der Wirtschaftskrise nur kleinfächig. In letzter Zeit sind manche Parteien - insbesondere eine, die sonst aus weltanschaulichen Gründen immer gegen Sonntagsarbeit ist - dazu über gegangen, schon am Tag des Herrn Plakate auf zu stellen. Nachdem die Wahl bis Sonntag Mittag läuft, kann das noch in die Sechswochenfrist hinein argumentiert werden.

Aber der Donnerstag davor, das ist eindeutig eine Gesetzesverletzung.

Aber vermutlich haben davon weder der Möchte-gern-Landesrat noch sein Wahlkampfleiter etwas gewusst. Wahrscheinlich waren es wieder übereifrige Jungfunktionäre.

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